| 1. Allgemeines
1.1 Nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere
Verkäufe, Lieferungen und Leistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Kunden werden auch dann nicht rechtsbindend, wenn ihnen unsererseits nicht
ausdrücklich widersprochen wird. Dies gilt auch für den Fall, dass der
Kunde in seinen Einkaufsbedingungen das Wirksamwerden abweichender
Bedingungen ausschließt. Die Ausführung der Bestellung gilt darüber hinaus
als Anerkennung unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen, kann also von
Seiten des Kunden in keinem Fall als stillschweigende Anerkennung seiner
Einkaufsbedingungen verstanden werden.
1.2 Nebenabreden oder Zusicherungen sowie Änderungen und Ergänzungen
des Vertrages und unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind erst dann
gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind.
1.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
2. Beratung, Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund
unserer Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung
unserer Erzeugnisse sind jedoch unverbindlich und befreien den Kunden
nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
2.2 Von uns gemachte Angebote sind grundsätzlich freibleibend, es sei
denn, sie werden ausdrücklich als Festangebote ausgewiesen. Die zum
Angebot gehörenden Unterlagen, wie Zeichnungen, Abbildungen, Maß- und
Gewichtsangaben sind, soweit nicht anders vereinbart, nur annähernd
maßgebend. Abweichungen berechtigen nicht zu Beanstandungen oder zu
Preisermäßigungen.
2.3 Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt sind.
2.4 Wir behalten uns vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass
Ansprüche irgendwelcher Art an uns gestellt werden können, wenn die
Zahlungsfähigkeit des Kunden unsicher erscheint und die aus diesem Grund
von uns verlangte Vorkasse abgelehnt wird.
2.5 Der Mindestauftragswert beträgt 75,00 €.
2.6 Für Stornierungen bestätigter Aufträge berechnen wir 25,00 €.
3. Lieferungen
3.1 Lieferfristen beginnen nach endgültiger Klärung erteilter Aufträge,
also nach Eingang aller für die Auftragsabwicklung erforderlichen
Unterlagen (Muster, Zeichnungen, technische Daten etc.)
3.2 Die vereinbarten Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten,
setzen die Einhaltung der Vertragspflicht seitens der Vormaterialwerke
voraus, übernehmen jedoch keine Gewähr für die Einhaltung der
Lieferfristen. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter
Lieferung, auch nach Ablauf einer uns eventuell gesetzten Nachfrist, sind
ausgeschlossen.
3.3 Teillieferungen sind zulässig.
3.4 Der Lieferant behält sich vor, die Lieferung bis zu 10% über oder
unter den bestellten Mengen vorzunehmen.
3.5 Bei unvorhersehbarer höherer Gewalt oder sonstigen
außergewöhnlichen, von uns nicht zu vertretenden Ereignissen, welche die
Lieferung unmöglich machen oder wesentlich erschweren, können wir für die
Dauer der Behinderung und einer angemessenen Wiederanlaufzeit die
Lieferung einschränken oder einstellen oder vom Vertrag zurücktreten, ohne
dass dem Kunden deswegen Schadensersatzansprüche zustehen.
4. Verpackung, Versand und Gefahrenübergang
4.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Wahl von Verpackung,
Versandart und Versandweg unter Ausschluss jeder Haftung nach unserem
besten Ermessen.
4.2 Verpackung wird anteilig und gesondert berechnet und nicht
zurückgenommen, Kisten und Verschläge, soweit es ihr Wert rechtfertigt,
werden bei fracht- und kostenfreier Rücksendung in einwandfreiem und
wiederverwertbarem Zustand zu 2/3 des berechneten Wertes rückvergütet.
4.3 Die Gefahr geht - auch bei frachtfreier Lieferung - mit dem
Verlassen unseres Werkes auf den Kunden über. Auf schriftlichen Wunsch des
Kunden wird die Ware gegen Schäden versichert.
5. Preise und Zahlung
5.1 Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich ab unserem Werk
ausschließlich Fracht- und Verpackungskosten zuzüglich Mehrwertsteuer in
der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
5.2 Zahlung hat, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde,
ohne jeden Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Bei
Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum wird 2% Skonto gewährt,
und zwar auf den in unseren Rechnungen gesondert ausgewiesenen
skontierfähigen Betrag. Eine Skontogewährung setzt voraus, dass alle
früher fälligen Rechnungen beglichen worden sind.
5.3 Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche
ernste Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden begründen, haben die
sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Ferner sind wir
berechtigt, für noch offenstehende Lieferungen Vorauszahlungen oder
Sicherheiten zu verlangen, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag
zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen,
darüber hinaus die Weiterveräußerung der Ware zu untersagen und noch nicht
bezahlte Ware zurückzuholen. Die damit verbundenen Kosten trägt der
Kunde.
5.4 Zahlungen erfolgen ausschließlich auf unsere Konten oder durch
Einsendung von Schecks.
5.5 Befindet sich der Kunde in Verzug, so zahlt er als Verzugsschaden
den jeweils für Verpflichtungen üblichen Bankzinssatz, soweit nicht durch
uns ein höherer Schaden nachgewiesen wird.
5.6 Nur Ansprüche, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
sind, können mit Forderungen aufgerechnet werden. Im übrigen ist eine
Aufrechnung ausgeschlossen.
5.7 Der Kunde kann, sofern er Kaufmann oder Gewerbetreibender ist, ein
Zurückbehaltungsrecht sowie die Einrede des nicht- oder des mangelhaft
erfüllten Vertrages nicht geltend machen. Ein Kunde, der nicht Kaufmann
ist, kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf
demselben Vertragsverhältnis beruht.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die Ware wird unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der
Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
6.2 Der Kunde darf die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen
Geschäftsbetriebes verarbeiten und veräußern. Er ist jedoch nicht befugt,
die Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
6.3 Der Eigentumsvorbehalt bleibt uneingeschränkt wirksam, wenn die
Ware bei Verarbeitung mit anderen, nicht aus unseren Lieferungen
stammenden Waren verbunden oder vermischt wird. Er erstreckt sich dann
anteilsmäßig auf das durch die Verarbeitung oder Vermischung neu
entstandene Produkt.
6.4 Im Falle der Weiterveräußerung ist der Kunde verpflichtet unser
Eigentum vorzubehalten. Er tritt seine Ansprüche aus einem etwaigen
Veräußerungsvertrag bis zum Ausgleich aller Forderungen, die uns gegen ihn
zustehen, ab. Der Kunde ist zur Einziehung der in diesem Absatz genannten
Forderungen trotz der vereinbarten Abtretung ermächtigt. Unsere
Einziehungsermächtigung bleibt davon unberührt. Wir werden unsere
Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Der Kunde hat uns auf unser Verlangen
alle Auskünfte für eine Geltendmachung der Rechte zu erteilen sowie die
erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
6.5 Pfändungen, Beschlagnahme sowie sonstige Zugriffe Dritter sind uns
durch den Kunden unverzüglich mitzuteilen. Er ist weiter verpflichtet,
unsere Ansprüche Dritten gegenüber zu offenbaren und uns bei der
Wahrnehmung unserer Rechte in jeder Weise zu unterstützen.
7. Mängelhaftung / Gewährleistung
7.1 Hat die gelieferte Ware einen von uns zu vertretenden Mangel,
leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung fehlerhafter Ware oder
entsprechende Ersatzlieferung. Weitergehende Ansprüche des Kunden gegen
uns, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem
Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen.
7.2 Beanstandungen der Qualität oder Menge der Ware müssen uns
unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Die Meldefrist für Mängelrügen
beträgt bei Mängeln 8 Tage nach Warenerhalt. Nach Ablauf dieser Frist ist
eine Gewährleistung ausgeschlossen.
7.3 Die Beseitigung der Mängel kann so lange verweigert werden, bis der
Kunde seine fälligen vertraglichen Verpflichtungen aus anderen Aufträgen
sowie den Teil seiner Verpflichtungen aus dem laufenden Auftrag erfüllt
hat, der dem Wert des Liefergegenstandes entspricht.
7.4 Reklamationen werden grundsätzlich nicht anerkannt, wenn ohne unser
Einverständnis an der gelieferten Ware Änderungen vorgenommen wurden oder
wenn ein Mangel auf unsachgemäße Lagerung oder Handhabung zurückzuführen
ist.
7.5 Alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche des Kunden aus
Gewährleistung verjähren sechs Monate nach Lieferung.
8. Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen
Nebenpflichten
8.1 Tritt die Unmöglichkeit oder die Verzögerung unserer Leistung
während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Kunden ein, so
bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.
8.2 Schadenersatz wegen Verzuges, zu vertretender Unmöglichkeit oder
jeder sonstigen Vertragsverletzung kann uns gegenüber nur verlangt werden,
sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
Auch in diesen Fällen kann Schadenersatz wegen Verzuges oder Unmöglichkeit
uns gegenüber nur unter folgenden Beschränkungen verlangt
werden: Ausgeschlossen ist Schadenersatz für entfernte Schäden, für uns
unvorhersehbare Schäden und für solche Schäden, die dadurch entstehen,
dass der Kunde gegenüber anderen regresspflichtig wird, es sei denn der
Kunde hätte uns bei Vertragsschluss schriftlich und ausdrücklich seinen
dritten Vertragspartner genannt, die ihm gegenüber obliegende
Leistungsverpflichtung genau dem Inhalt nach beschrieben und präzise auf
die darauf beruhende Schadensgefahr hingewiesen. Im übrigen beschränkt
sich die Höhe des Schadenersatzes auf 10% der vom Kunden zu tragenden
Gegenleistung.
8.3 Ausgeschlossen sind sämtliche Schadenersatzansprüche wegen
fahrlässiger Rechtsverletzung, soweit es sich um nichtvertragliche
Ansprüche handelt. Falls wir bei der Durchführung eines Auftrages Rechte
anderer verletzen, so ist der Kunde verpflichtet, uns von darauf
beruhenden Schadenersatzansprüchen dieser freizuhalten.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Recht
9.1 Erfüllungsort für die Zahlung des Kunden sowie die Lieferung ist
Ahlhorn.
9.2 Gerichtsstand für beide Teile ist Wildeshausen.
9.3 Es gilt ausschließlich deutsches
Recht. |